Artenförderung in Schutzgebieten
In kantonalen Schutzgebieten werden Fördermassnahmen zugunsten des Storchschnabel-Bläulings (Aricia eumedon) durchgeführt. Das Weibchen legt seine Eier in den Blüten des Sumpfstorchschnabels ab (Bild rechts). Fotos: Jonas Landolt
Die kantonalen Schutzgebiete sind die Hotspots der Artenvielfalt im Kanton Zürich und damit die Perlen unter den artenreichen Lebensräumen. Sie zeichnen sich unter anderem durch eine hohe Artenvielfalt und durch grössere Bestände seltener und gefährdeter Tagfalter aus. Die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich, welche für die Schutzgebiete zuständig ist, fördert dort primär die prioritären Tagfalterarten. Zusätzlich setzt sie in Absprache mit dem Verein Fördermassnahmen zugunsten der Vereinszielarten um, um auch deren Bestände zu stärken. So wurden etwa für das Kleine Fünffleck-Widderchen (Zygaena viciae) Flächen ganz von Hand bewirtschaftet oder bewusst nur ein einziges mit einem Traktor befahren.
In den Thurauen wurde für den Perlgrasfalter (Coenonympha arcania) eine Fläche entbuscht, die zukünftig nur alle zwei Jahre gemäht werden wird, um grosse Altgrasbestände zu schaffen. Der Storchenschnabel-Bläuling (Aricia eumedon) kommt nur noch in zwei oder drei kantonal geschützten Flachmooren vor und wird dort in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturschutz gefördert. Zu den getesteten Fördermassnahmen gehört die kleinflächige Staffelung der Mahdetappen. Zudem wurde für diese Art eine neue Methode der Erfolgskontrolle entwickelt (siehe Bericht im Papillon Nr. 26).
Im Kanton Zürich lebt die Raupe des Storchschnabel-Bläulings ausschliesslich am Sumpfstorchschnabel, der vorwiegend in den Hochstaudenfluren von Feuchtgebieten wächst. Durch einen späten Schnitt können die Raupen vor einem frühzeitigen Tod bewahrt werden. Fotos: Jonas Landolt